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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 13 SB 76/19   

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https://dejure.org/2020,75514
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 13 SB 76/19 (https://dejure.org/2020,75514)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2020 - L 13 SB 76/19 (https://dejure.org/2020,75514)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - L 13 SB 76/19 (https://dejure.org/2020,75514)
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  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 13 SB 76/19
    Von einer solchen ist im Schwerbehindertenrecht bei einer Änderung im Gesundheitszustand des behinderten Menschen auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung oder Herabsetzung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt, während das Hinzutreten weiterer Funktionsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 regelmäßig ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB bleibt (vgl. Bundessozialgericht &61531;BSG&61533;, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R - juris Rn. 26 m. w. N.).

    Hierbei führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung und auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen (Teil A Nr. 3 d ee VMG; vgl. zum Vorstehenden auch BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R - juris Rn. 29).

  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R

    Schwerbehinderung - GdB - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Verwaltungsakt mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 13 SB 76/19
    Dabei sind die in dem früheren Bescheid bei der Feststellung des Gesamt-GdB berücksichtigten Einzel-GdB - anders als der Gesamt-GdB selbst - nicht in Bestandskraft erwachsen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 12/06 R - juris Rn. 17 f.) und es handelt sich bei der Neufeststellung dementsprechend nicht um eine reine Hochrechnung des in einem früheren Bescheid festgestellten Gesamt-GdB, sondern um dessen Neuermittlung auf der Grundlage der aktuell tatsächlich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2000 - B 9 SB 3/00 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R

    Schwerbehindertenrecht - MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 13 SB 76/19
    Dabei sind die in dem früheren Bescheid bei der Feststellung des Gesamt-GdB berücksichtigten Einzel-GdB - anders als der Gesamt-GdB selbst - nicht in Bestandskraft erwachsen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 12/06 R - juris Rn. 17 f.) und es handelt sich bei der Neufeststellung dementsprechend nicht um eine reine Hochrechnung des in einem früheren Bescheid festgestellten Gesamt-GdB, sondern um dessen Neuermittlung auf der Grundlage der aktuell tatsächlich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2000 - B 9 SB 3/00 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 20.04.2015 - B 9 SB 98/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 13 SB 76/19
    Bei der rechtlichen Bewertung dieser Auswirkungen sind die Gerichte an die Vorschläge der von ihnen gehörten Sachverständigen nicht gebunden (BSG, Beschluss vom 20. April 2015 - B 9 SB 98/14 B - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 84/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 13 SB 76/19
    Zudem ist dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren mittlerweile bekannt, dass der Sachverständige Dr. M. in den letzten Jahren dazu neigt, Verdachtsdiagnosen und/oder nach den VMG nicht nachvollziehbare Einschätzungen von Gesundheitsstörungen seinen Bewertungen zugrunde zu legen, so dass seine Sachverständigengutachten, insbesondere in Fällen fehlender Nachvollziehbarkeit aufgrund seiner eigenen Ausführungen und derjenigen anderer Ärzte, kaum Überzeugungskraft besitzen (vgl. bereits Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - L 13 SB 84/18).
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